| Veranstaltung: | Antragsentwürfe LAG MF |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1.A1 Qualitätsstandards in der Betreuung und Beratung von Geflüchteten |
| Antragsteller*in: | Christoph Krieger (Kiel KV) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 21.08.2018, 12:05 |
A2: Clearingstelle Umsetzen
Titel
Antragstext
Begründung
Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages heißt es:
„Illegal hier lebende Menschen sind häufig vielfältigen Gefahren und Ausbeutungsverhältnissen unterworfen. Niemand hat ein Interesse daran, dass Menschen in der Illegalität leben. Deshalb wollen wir ein Modellprojekt einer unabhängigen Clearingstelle in Schleswig-Holstein einrichten, die Menschen dabei berät und unterstützt, einen Weg in ein geordnetes Verfahren zur Klärung des Aufenthaltsstatus zu finden.“
Derartige Clearingstellen bestehen in anderen Bundesländern bereits. So bietet die „Clearingstelle Migration“, in Köln beispielsweise für Ausländerinnen und Ausländer ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus, EU-Bürger*innen und geflüchtete Menschen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, sowie Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus eine vertrauliche, anonyme und kostenfreie Beratung. Hierdurch gelingt es der dortigen Clearingstelle häufig, Menschen aus der Illegalität zu leiten und in die Regelsysteme zu integrieren. Wenn trotz eingehender Prüfung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, verweisen die Mitarbeiter an Institutionen, die anonym und kostenlos medizinische Versorgung anbieten. Der hohe Grad an Unabhängigkeit ist bei derartigen Clearingstellen unerlässlich, um erfolgreich arbeiten zu können.
Wie aus einer Geschäftliche Mitteilung des Kieler Amtes für Gesundheit (Drs. 0185/2018: https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf-) hervorgeht werden dort etwa 45 Schwangere Frauen ohne Krankenversicherung in einem Kalenderjahr vorstellig. Die Geschäftliche Mitteilung weist zudem darauf hin, dass die Mehrheit der betroffenen Personen Migrantinnen sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Erfahrungen aus dem Personenkreis der Schwangeren auf andere Menschen ohne Krankenversicherung übertragen lassen. Das Gesundheitsamt stellt weiterhin fest, dass viele nicht Krankenversicherte durch gezielte Beratung und das Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität in das Krankenversicherungssystem integriert werden können.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und das Medibüro Kiel e.V. haben dem Land ein Konzept vorgelegt, welches diese Problematik aufgreift und wesentliche Lösungsansätze aus der Kölner Clearingstelle übernimmt.
Die Landeshauptstadt Kiel hat das Land zwischenzeitlich darum gebeten die erste Landesclearingstelle zur medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere als Modellprojekt in Kiel zu etablieren (https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pd-f).
Somit liegen der Landesregierung ein Bedarfsanalyse und ein geeigneter Ansatz vor um das hinter der Formulierung im Koalitionsvertrag stehende Problem anzugehen.
Kommentare
Christoph Krieger: